Für sämtliche Verladungen nach Niger ist eine “ELECTRONIC CARGO TRACKING NOTE (ECTN) / BORDEREAU ELECTRONIQUE DE SUIVI DE CARGAISON (BESC)“, auch Cargo Waiver genannt, zwingend erforderlich. Die entsprechenden Formalitäten sind im Ladehafen zu erledigen. Die ECTN/BESC-Nummer ist in den Ladungspapieren (Konnossement, Manifest) zu vermerken. Ankommende Ladung ohne genehmigte ECTN/BESC wird für die Zollabfertigung/Auslieferung gesperrt und riskiert erhebliche Verzögerungen und Strafen.
Benötigte Unterlagen und Informationen:
- Kopie-Konnossement, korrekt datiert
- Handelsrechnung, mit separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
- Export-Zolldokument
- Ursprungsland