Für sämtliche Verladungen nach Angola sind Ladungszertifikate (ARCCLA Loading Certificate), auch Cargo Waiver genannt, gesetzlich vorgeschrieben. Die Nummer des Ladungszertifikates ist zwingend in den Ladungspapieren (Konnossement, Ladungsmanifest) zu vermerken. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation liegt beim Verlader und/oder dessen beauftragter Spedition. Ankommende Ladung ohne entsprechendes Ladungszertifikat wird zollseitig nicht abgewickelt und verursacht empfindliche Zollstrafen etc.
Benötigte Unterlagen und Informationen:
- Kopie-Konnossement
- Handelsrechnung, mit separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
- Ursprungsland
- Importlizenz (Documento Único)
Einfuhrverfahren für Straßenkomponenten/-ausrüstung
Für komplette Fahrzeuglieferungen und zusätzlich für die Artikel mit den unten aufgeführten spezifischen harmonisierten Zolltarifcodes ist eine vorherige Genehmigung der Nationalen Landverkehrsbehörde (ANTT) zwingend erforderlich
- 8408.20 = Motoren der für den Antrieb von Fahrzeugen verwendeten Art.
- 8708.40 = Getriebe – einschließlich Zahnräder und deren Teile.
- 8706.00 = Fahrgestelle – mit Motoren für Kraftfahrzeuge der Positionen 87.01 bis 87.05.
- 8707 = Karosserien – für Kraftfahrzeuge der Positionen 87.01 bis 87.05, einschließlich Kabinen.
- 8708.94 = Lenkanlagen – einschließlich Lenkräder, Lenksäulen und Kabel sowie deren Teile.
- 8708.80 = Federungssysteme – und deren Teile (einschließlich Stoßdämpfer).
- 8708.50 = Getriebe.