Für alle Sendungen von und nach Tschad ist eine "ELECTRONIC CARGO TRACKING NOTE (ECTN) / BORDEREAU ELECTRONIQUE DE SUIVI DES CARGAISAONS (BESC)", auch Waiver genannt, zwingend erforderlich/vorgeschrieben. Die ECTN/BESC muss vor Abfahrt des Schiffes erstellt und genehmigt sein. Jede nachträglich im Entladehafen ausgestellte ECTN/BESC führt zu einer Strafe in Höhe von 100 % der ECTN/BESC-Kosten, sofern die Ladung nicht am Ursprungsort durch eine gültige ECTN/BESC abgedeckt war. Sendungen, die ohne ECTN/BESC eintreffen, werden ebenfalls mit Strafen belegt und für die Zollabfertigung gesperrt. Die ECTN/BESC-Nummer muss im Konnossement und im Manifest angegeben werden. Verantwortung und Kosten trägt der Versender.
Benötigte Unterlagen und Informationen:
- Kopie-Konnossement, korrekt datiert
- Handelsrechnung, mit separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
- Export-Zolldokument
- Ursprungsland