Der Generaldirektor des Congolese Shippers' Council informiert hiermit Importeure, Spediteure, Empfänger und Frachtführer, dass zur Sicherstellung der Authentizität der Informationen im Zusammenhang mit der Erlangung der ECTN ab dem 1. Februar 2024 die ECTN-Antragsteller verpflichtet sind, die Ausfuhranmeldung für die Waren elektronisch beizufügen, ebenso wie andere Dokumente wie
- das Konnossement;
- die Handelsrechnung für die Waren;
- die Frachtrechnung;
- der Fahrzeugschein
Jeder ECTN-Antrag, dem die oben genannten Unterlagen nicht beigefügt sind, wird abgelehnt.
Dieser Vermerk wird mit dem Datum der Unterzeichnung wirksam.
Den offiziellen Informationsvermerk entnehmen Sie bitte hier: