Flagge von Elfenbeinküste BSC - Elfenbeinküste

Für sämtliche Transporte zur Republik Elfenbeinküste ist ein „BORDEREAU DE SUIVI DES CARGAISONS (BSC)“ erforderlich, auch Cargo Waiver oder Cargo Tracking Note genannt. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim Versender der Ware. Die notwendigen Formalitäten sind im Abgangsland zu arrangieren. Ankommende Ladung ohne BSC wird nicht abgefertigt/ausgeliefert und verursacht empfindliche Strafen.

Benötigte Unterlagen und Informationen:

  • Kopie des gezeichneten Original-Konnossementes
  • Handelsrechnung, mit separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
  • Export-Zolldokument
  • Ursprungszeugnis
  • lokales Versicherungszertifikat aus der Elfenbeinküste (bereitzustellen vom Importeur)
  • FDI Dokument (bereitzustellen vom Importeur)

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