Flagge von Gabun ECTN - Gabun

Um eine zollseitige Ladungsabfertigung ordnungsgemäß zu gewährleisten, müssen sämtliche Verladungen nach Gabun vorschriftsmäßig von einem „BORDEREAU D’IDENTIFICATION ÈLECTRONIQUE DE TRACABILITÉ (BIETC)“ begleitet werden, auch genannt Electronic Cargo Tracking Note (ECTN) oder Cargo Waiver. Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung dieser Vorschriften liegt beim Versender der Ware. Die BIETC’s müssen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Schiffsabfahrt von den zuständigen Stellen/Behörden genehmigt worden sein, die entsprechende Nummer dieses Zertifikates ist zwingend in den Ladungspapieren (Konnossement, Ladungsmanifest) zu vermerken. Ankommende Ladung ohne gültiges/genehmigtes BIETC wird im Empfangsland nicht abgefertigt/ausgeliefert und verursacht empfindliche Strafen durch die Behörden in Gabun.

Benötigte Unterlagen und Informationen:

  • Kopie-Konnossement, korrekt datiert
  • Handelsrechnung mit separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
  • Umladeeinzelheiten während der Seereise
  • Export-Zolldokument

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