Für sämtliche Verladungen nach Burundi ist eine “ELECTRONIC CARGO TRACKING NOTE (ECTN) / BORDEREAU ELECTRONIQUE DE SUIVI DES CARGAISONS (BESC)“, auch Cargo Waiver genannt, zwingend vorgeschrieben. Die ECTN/BESC-Nummer ist in den Ladungspapieren (Konnossement, Manifest) zu vermerken. Die ECTN/BESC ist im Ladehafen zu erstellen. Ankommende Ladung ohne genehmigte ECTN/BESC wird für die Abfertigung und Auslieferung gesperrt und riskiert erhebliche Strafen.
Benötigte Unterlagen und Informationen:
- Kopie-Konnossement, korrekt datiert
- Handelsrechnung, mit separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
- Export-Zolldokument
- Ursprungsland