Für sämtliche Verladungen nach Madagaskar wird ein “BORDEREAU DE SUIVI DE CARGAISON (BSC)” benötigt, auch Cargo Waiver oder Cargo Tracking Note genannt. Ankommende Ladung ohne gültiges/genehmigtes BSC wird im Empfangsland nicht abgefertigt/ausgeliefert und verursacht empfindliche Strafen durch die Behörden in Madagaskar. Die BSC-Nummer muss zwingend in den Ladungspapieren (Konnossement, Ladungsmanifest) vermerkt werden.
Benötigte Unterlagen und Informationen:
- Kopie des gezeichneten Original-Konnossementes
- Handelsrechnung in EUR oder USD mit Ursprungsland sowie separat ausgewiesenem FOB-Warenwert und den Seefrachtkosten (ansonsten wird zusätzlich eine Seefrachtrechnung oder Seefrachterklärung benötigt)
- Export-Zolldokument
- Packliste mit ausgewiesenem Ursprungsland der Ware